Unsere AGB‘s
Teil- & Vollfolierung
Preise und Angebote
Unsere Angebote sind erst dann verbindlich, sobald sie vertraglich festgehalten worden sind.
Zahlung
Vor Beginn des auszuführenden Auftrages, wird vereinbart, dass der Kunde eine Anzahlung in Höhe der Materialkosten vorab zu zahlen hat.
Bei Abholung des Fahrzeugs ist der Restbetrag zu bezahlen. Sollte der Kunde vom Vertrag zurücktreten, hat dieser keinen Anspruch auf die schon gezahlte Anzahlung bzw. des bestellten Materials. Bei Nichtzahlung oder unvollständige Zahlung sind wir berechtigt vom Kaufvertrag zurückzutreten. Zahlungsverweigerung oder Aufrechnungen mit Gegenrechnungen werden nicht akzeptiert, es sei denn die Gründe sind rechtskräftig festgestellt. Die Firma hat das Recht, das zu bearbeitende Teil bzw. Fahrzeug einzubehalten, bis der Kunde die komplette Summe bezahlt hat. Dies gilt solange nichts anderes vereinbart worden ist.
Die Bezahlung der Waren erfolgt per Vorkasse durch Überweisung, Barzahlung oder PayPal. Wir behalten uns das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten zu akzeptieren oder auszuschließen.
Lieferzeit/Versand
Die Lieferzeitangaben sind Richtlinien und für uns unverbindlich. Die Haftung übernehmen wir nur bei nicht einhalten von Fristen und Terminen bei ausdrücklicher Übernahme einer Gewähr. Ein Lieferdatum/Abholtermin auf einem Angebot ist nicht bindend. Bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, welche für den Kunden spezifisch angefertigt worden sind (Sonderanfertigung) oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit (z.B. benutzte Folie) nicht für eine Rücksendung geeignet sind, besteht keine Widerrufsrecht.
Vorbereitung durch den Kunden Der Kunde hat das Fahrzeug in einem sauberen Zustand abzugeben, dabei müssen grobe und hartnäckige Verunreinigungen wie Teeflecken, Insektenrückstände u.a. entfernt sein. Wichtig! Vor der Folierung das Auto wachsen lassen oder ggf. einen reinen Lackreiniger ohne Silikone und Versiegelung verwenden. Wurde das Fahrzeug nicht richtig gereinigt, sind Flugrost oder Lackschäden vorhanden, sind diese Unebenheiten auch nach der Folierung bei genaueren Hinsehen noch sichtbar.
Folierung
Für Schnitte auf Lackflächen verwenden wir zu 90% ein Schneideband. In manchen Fällen kann es vorkommen, dass bei der Anbringung der Folie die Oberfläche des Lacks mit der klinge leicht angekratzt wird. Diese Kratzer sind aber nur oberflächlich und somit kann man diese in den meisten Fällen weg polieren. Wir bemühen uns diese Schnitte an unauffälligen Stellen durchzuführen. Weiterhin ist es unvermeidbar, dass sich bei der Folierung Staubeinschlüsse bilden können. In den meisten Fällen sind diese innerhalb von 2 Wochen nicht mehr sichtbar, sie verschwinden fast komplett in der Beschaffenheit der Folie. Das gleiche gilt für Luftblasen bzw. Wasserblasen. Diese ziehen sich nach ca. 4 Wochen fast komplett raus. Bei extremen Rundungen kann es zur evtl. Faltenbildung kommen, diese werden aber so eingearbeitet, dass sie nicht sofort ins Auge fallen. Es ist fast unvermeidbar und stellt keinen Mangel dar.
Bei manchen Karosserieteile wie z.B. Stoßstangen, Spiegeln o.a. ist es oft nicht möglich aus einem Stück zu folieren, hier werden entweder Inlays oder Overlays mit einer Überlappung von 2mm eingesetzt um den Original Lack zu verdecken.
Auch bei Überschreitung der Folienbreite müssen wir mit Überlappungen der Folie arbeiten, diese wird ca. 2mm so eingearbeitet, dass es nicht sofort sichtbar ist. Weiterhin ist es nicht möglich an harten Ecken bündig an den Kanten zu schneiden, hierbei werden kleine Stücken oder Streifen zusätzlich eingesetzt, um den Originallack zu verdecken.
Folierungshinweise
Sie haben sich entschlossen ihr Fahrzeug zu folieren. Eine großartige Möglichkeit innerhalb weniger Tage ein komplett neues Design/Farbgebung zu realisieren. Und dieses auch ebenso schnell wieder zu entfernen. Allerdings sind ein paar Dinge/Hinweise zu beachten. Eine Teil-/Vollfolierung ist nur eine (günstigere) Alternative zur Lackierung und stellt keinen Ersatz zur Lackierung dar!. Die Qualität einer guten Lackierung wird nur bedingt erreicht, schließlich ist es „nur“ Folie!.
Eine Teil-/Vollfolierung dient als Lackschutz gegen leichte Kratzer und andere Umwelteinflüsse, nicht als Steinschlagschutz!
Im Rahmen der Komplettfolierung werden sämtliche Typenbezeichnungen am zu folierenden Fahrzeug durch uns entfernt. Diese (soweit sie geklebt sind) werden nicht wieder angebracht. Ein nachträgliches Anbringen der Typenbezeichnungen kann zu Beschädigungen sowohl an der Folie als auch am Lack führen (Klebstoff). Scharniere und Dachreling sind Grundsätzlich von der Folierung ausgeschlossen. Die Folierung der Spiegel, Türpfalze, Einstiege und Türgriffe sind nicht Umfang einer Vollfolierung und werden nur nach Absprache und Regelung der Zusatzkosten umgesetzt. Teilweise (je Modell) sind die genannten Bauteile nur teilfolierbar. Die Folierung von Chromteilen sowie Schwellern, Stoßstangen und ähnlichem mit strukturierter Oberfläche erfolgt ebenfalls nur nach schriftlicher Absprache. Sich auf diesen Teilen wieder ablösende Folien fallen nicht in die Gewährleistung. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für eventuelle TÜV-Eintragungen und dafür, dass das Fahrzeug den Bestimmungen der StVZO entspricht. Wir übernehmen keinerlei Haftung bezüglich der StVZO-Bestimmungen. Ein reiner Farbwechsel ist in Deutschland nicht eintragungspflichtig. Bei Nutzfahrzeugen werden elastische Fugen nicht foliert. Dächer von Nutzfahrzeugen werden generell nur bis Dachsichtkante foliert, bei kompletter Dachfläche, folgt ein separates Angebot. Wir empfehlen, nach Möglichkeit Folien auszuwählen, die mit der Lackierung und dem Interieur harmonieren, da u. a. die Türfalze nicht foliert werden (Umlegekante an den Türen max 0,5cm). Besonders geeignet sind hier schwarze o. ä. dunkle Grundfarben.
Bei hellen Fahrzeuglacken kann die Folie auch weiter eingelegt werden, was einen gesonderten Aufwand und gesonderte kosten verursacht. Bitte beachten Sie, dass je nach Bauart manchmal nicht alle Stellen des Lackes mit Folie abgedeckt werden können. Bei Nachfolierungen (zum Beispiel nach einem Unfall) kann es zu Farbabweichungen kommen, welches unter anderem im Herstellungsverfahren der Folien begründet ist, als auch einer normalen mechanischen Abnutzung gegenüber den Original folierten Teilen und worauf wir keinerlei Einfluss haben. Zwischen Lackierung (Unfallreparatur) und Folierung müssen mindestens 4 Wochen liegen (Ausgasen des Lackes). Bei Nanoversiegelten Fahrzeugen Ist keine Folierung möglich, diese muss im Vorfeld durch den Kunden entfernt werden. Wir haben keinerlei Einfluss auf die Lieferbarkeit oder deren Farbkonstanz von einzelnen Folien der Hersteller.
Zeitlicher Rahmen einer Folierung
Der zeitliche Rahmen ist mit uns im Einzelfall abzuklären. Je nach Beschaffenheit und nötiger Vorarbeit am Fahrzeug dauern die Arbeiten bei uns in etwa zwischen 4 und 5 Tagen. Egal wie schnell die Folierung Ihres Fahrzeuges auch vorangeht, das Fahrzeug muss noch etwa 24 Stunden in unseren gleichmäßig temperierten Räumen verweilen. Diese Zeit benötigt der Kleber um sich mit dem Untergrund zu binden und auszuhärten. Ansonsten wird bei geringen Temperaturen der Aushärteprozess unterbrochen. Bei Sonneneinwirkung hingegen kommt es sofort zu Folienablösungen, besonders da wo viel gedehnt wurde und starke Spannungen auf die Folie wirken. Merke: zum Ablösen wird die Folie mittels eines Industrieföns erwärmt, was den Kleber weich macht. Und genau das richtet auch unsere Sonne an wenn die Klebkraft noch nicht ausreichend ist.
Gewährleistungsfall
Die Gewährleistungszeit auf unsere Arbeiten beträgt 12 Monate.
Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, so vereinbaren Sie schnellst möglich einen Begutachtungstermin in unserer Werkstatt. Kleine Mängel können wir sofort beseitigen. Bei größeren berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, in einen angemessenen Zeitraum eine Neuerstellung oder Ausbesserung vorzunehmen. Sollten Sie ohne Absprache mit uns eine Mängelbeseitigung durch Dritte vornehmen lassen, sind wir von jeglicher Mängelhaftung entbunden. Der Kunde ist verpflichtet bei der Abholung das Fahrzeugs/Teils genau zu überprüfen und Mängel sofort anzuzeigen. Zur Qualitätsabsicherung müssen Sie nach der Folierung ihr Fahrzeug/Teil 24 Std. in unserer Werkstatt lassen, da die Folie noch nach der Verklebung arbeitet, kann es zu Nacharbeitungen führen, die wir noch bearbeiten. Es wird keine Garantie oder Gewährleistung gegeben, wenn das Material des Kunden verwendet wird. Wir geben nur die volle Gewährleistung bei Fahrzeugen mit neuwertigen Originallack. Bei nach lackierten Fahrzeugen kann man nicht den Halt des Lackes und der Folie garantieren. Nach lackierte Teile können erst nach vollständiger Ausdünstung beschichtet werden.
Sollte sich während der Folierung oder auch beim Entfernen der Folie, auf Grund des Alters des Fahrzeugs oder schlechte Lackierung, der Lack von der Karosserie lösen übernehmen wir keinerlei Haftung.
Branding/Produktkennzeichnung
Wir bringen während der Folierung ein Logo von Folice Department (Kennzeichenkasette) auf dem Auto auf.
Pflege
Um vollen Gewährleistungsanspruch über 12 Monate zu haben muss die Folie ordnungsgemäß gepflegt werden, welches folgende Punkte beinhaltet: – unmittelbar (spätestens 14 Tage nach Abholung) des Fahrzeuges ist dieses einzuwachsen (gilt nicht für Carbon, matte und strukturierte Folien) – die Folie in 1/2 jährlichen Abstand mit einem Hartwachs behandeln, da die Folie sonst stumpf wird, genau wie eingewachst wird (gilt nicht für Carbon, matte und strukturierte Folien) – das Einwachsen kann wahlweise per Hand oder in einer Waschstraße (Wachsprogramm) erfolgen – sämtliche Wachse und Polituren dürfen keine Schleifmittel enthalten – verschmutzte Stellen auf der Folie keinesfalls mit lösemittehaltigen Reinigern, Säuren (Azeton, Verdünnung und ähnlichem) behandeln!!!
Speziell für matte Folien gilt: – die Benutzung von Waschstrassen mit rotierenden Bürsten ist nicht zu empfehlen, da es hierbei bei häufiger Benutzung zu Glanzeffekten kommen kann. Wir empfehlen deshalb ausdrücklich Handwäsche bzw. Waschstrassen mit „Lappenwäsche“ oder „Textilwäsche“. – Wir empfehlen eine zur Folienmarke passende Versiegelung.
Speziell für Carbon und Strukturierte Folien gilt: -Nicht einwachsen, nicht polieren
Die von uns verwendeten Hochleistungsfolien sind waschstraßenfest, wir empfehlen jedoch ausdrücklich Handwäsche. Wenn eine Waschstraßenreinigung nicht zu vermeiden ist, wählen Sie nur Waschstraßen mit „Lappenwäsche“ oder „Textilwäsche“. Bei der Reinigung mit Dampfstrahlern sowie mit Vorsprühreinigern sollten Sie unbedingt mindestens 1 Meter Abstand zur Oberfläche bzw. den Kanten halten oder besser ganz vermeiden. Aggressive Verunreinigungen (Vogelkot) müssen umgehend beseitigt werden, so wie Sie es bei einem lackierten Fahrzeug auch machen würden Weiterhin entfällt die Gewährleistung , wenn die Folie oder das veredelte Teil mit nicht geeigneten Reinigungsmittel behandelt wird oder unsachgemäß mit Bio-Diesel beim betanken in Verbindung kommt.
KFZ Scheibentönung
Reinigung
Das Fahrzeug muss gereinigt übergeben werden. Dies betrifft sowohl den Innenraum wo die Folie verklebt wird, als auch außen, da die Folien zuerst von außen angepasst und zugeschnitten werden. Andernfalls behalten wir uns vor, einen Mehraufwand separat in Rechnung zu stellen. Je sauberer das Auto von innen und außen, umso besser Das Endergebnis der Tönung!
Hinweise
Es können ausschließlich Glasscheiben beklebt werden. Für Kunstoffenster kann keine Garantie übernommen werden, da es evtl. zu Reaktionen des Klebers mit dem Kunststoff führen kann, Blasenbildung entstehen kann und die Haltbarkeit nicht gewährleistet ist. Trotz größter Sorgfalt ist es nicht möglich eine Scheibentönung völlig Staubfrei zu realisieren, da es reinste Handarbeit ist. Wir weisen deshalb vorab darauf hin, dass bei genauer Betrachtung aus nächster Nähe, Staubpartikel/Umwelteinflüsse (kleine Pünktchen) erkennbar sein können und dies kein Grund zur Reklamation oder Erneuerung darstellt, insbesondere an den Rändern und dort wo Verkleidungen sehr eng sind. Da diese nicht demontiert werden, es sei denn dies wurde ausdrücklich zusätzlich gegen Aufpreis in Auftrag gegeben. Aus einer Entfernung von 1,5 Metern dürfen keine Mängel wie Falten, Knicke oder Blasen erkennbar sein. Bei Hundeautos besteht ein erhöhtes Risiko das Hundehaare unter die Folie gelangen, da Hundehaare überall sind, z.B. hinter den Verkleidungen, welche sich auch bei gründlichster Reinigung nicht komplett entfernen lassen.
Folienmontage
An verstellbaren Fenstern ist das Ziel den sichtbaren Bereich im geschlossenen Zustand zu tönen. Die Folie kann an diesen Fenstern nicht ganz bis an den oberen Rand verlegt werden. Kleinere Punkte im Gesamtbereich sind ebenfalls normal, da sich in jedem Auto und in der Luft Staubpartikel befinden. Bei Fahrzeugen ohne Siebdruckrand bleibt aus technischen Gründen ein ca 1-2 mm schmaler Rand bis zum Seitenrand bestehen, dieser kann auch ungleichmäßig verlaufen, da hier die Folie nicht unter das Gummi geschoben werden kann. Eine Verbindung der Folie mit dem Gummi ist gesetzlich untersagt. Bei Fahrzeugen mit Siebdruckrand haftet die Folie im nicht getrockneten Zustand zunächst sehr schwer oder gar nicht.
Bei Fahrzeugmodellen ohne einen schwarzen Siebdruckrand (z.B. Dreiecksfenster) ist die auch teilweise ungleichmäßige Schnittkante voll sichtbar. Wir haben keinerlei Einfluss auf eine gleichmäßige Haftung am gepunkteten Rand und es stellt keinen Mangel dar.
Das Übertönen der 3. Bremsleuchte ist gesetzlich verboten. Bei Heckscheiben ist außerdem zu beachten, dass diese nur bedingt gereinigt werden können um die Heizdrähte nicht zu beschädigen. Ablagerungen oder kleinste Glaspickel oder Unregelmäßigkeiten auf der Scheibe werden nach dem Tönen sichtbar und es kommt zur Abhebung der Folie in diesem Bereich. Besonders an der Heckscheibe werden nach der Tönung oft Kratzer wahr genommen die vorher nicht sichtbar waren. Durch den dunklen Tönungsgrad sind diese dann deutlich sichtbar und stammen nicht von der Montage.
Die Folie wird und muss mit reichlich Wasser montiert werden. Wir haben nur über werkseitige Bedingungen des Fahrzeuges Kenntnis, wo sich bestimmte elektronische Bauteile befinden und bitten Sie uns unbedingt darüber in Kenntnis zu setzen, ob bauliche Veränderungen in unserem Arbeitsbereich der Tönung vorgenommen wurden. Bei Missachtung können wir keine Haftung für Folgeschäden übernehmen. Die Folie ist kratzfest aber nicht stoßfest, d.h. sie leidet an Beschädigungen ebenso wie Glas.
Bei Fahrzeugen mit Ausstellfenster wird ein kleiner Schnitt gesetzt um die Folie um den Halter herum zu legen. Dies stellt keinen Mangel dar und ist vom Folienlieferanten so vorgesehen.
Trocknungszeit
Die Trocknungszeit dauert je nach Witterung bis zu 4 Wochen. Beobachten Sie Ihre Scheiben in den ersten Tagen genau und beachten Sie bitte, dass Sie 14 Tage später zur Nachkontrolle kommen. Eventuelle Mängel müssen uns innerhalb von 3 Tage mitgeteilt werden. Bei vollständiger Austrocknung der Folie ist keine Nachbesserung mehr möglich und es besteht kein Garantieanspruch. Zurückbleibende Wasserränder von der Montageflüssigkeit an den Verkleidungsteilen können später mit einen feuchten Tuch leicht ausgerieben werden.
Zeitlicher Rahmen einer Scheibentönung Das Fahrzeug muss Morgens bis spätestens 9:00 Uhr gereinigt gebracht werden. Alternativ schon am Abend vorher. Das Fahrzeug kann im Sommer am gleichen Tag gegen 16:00 Uhr wieder abgeholt werden. Im Winter (Nachts unter 5 Grad) muss das Fahrzeug nach der Folienmontage noch 24 Stunden in unseren beheizten Räumen stehen bleiben, da die Restfeuchtigkeit unter der Folie erst weitestgehend abtrocknen muss, da sonst die Gefahr besteht das die Feuchtigkeit unter der Folie einfriert und dadurch Blasen entstehen.
Termine Termine die nicht eingehalten werden oder die wegen nicht gereinigter Fahrzeuge nicht zustande kommen und eine extra Reinigung erforderlich ist, aber vom Kunden abgelehnt wird, werden mit Ausfallzeit in Rechnung gestellt.
Stand November 2019